Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Simon Executive Consultants GmbH
Adrian Stop Straße 28
83707 Wiessee

Handelsregister: HRB 132285
Registergericht: HRB München

Vertreten durch:
Claudia Simon und Michael Simon

Kontakt

Telefon: +49 (0) 1713010377
E-Mail: michaels@simon-consultants.de

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. Werden von dem Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Simon Executive Consultants GmbH (nachfolgend Simon Consultants genannt) hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn Simon Consultants in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Auftragserteilung, Leistung

1. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag bzw. der schriftliche Vertrag zwischen Simon Consultants und dem Auftraggeber, in dem der Umfang der geschuldeten Leistung und die Vergütung festgehalten werden.

2. Der Auftraggeber kann Aufträge telefonisch, postalisch, per Telefax oder per E-Mail erteilen. Der Auftraggeber erhält nach Auftragseingang eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen, so dass ein Beratungsvertrag als zustande gekommen gilt. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Termin, zu dem die von Simon Consultants geschuldete Leistung erbracht werden soll.

3. Im Einzelfall behält sich Simon Consultants vor, externe Berater hinzuzuziehen. Der Beratungsvertrag besteht in diesen Fällen jedoch weiterhin zwischen Simon Consultants und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und in Form einer Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehungen zwischen Simon Consultants und dem Auftraggeber.

§ 3 Vergütung

1. Bei allen von Simon Consultants genannten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % gesondert ausgewiesen.

2. Der Zahlungsanspruch entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von Simon Consultants erbracht wurde. Alle Leistungen von Simon Consultants, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

3. Sobald dem Auftraggeber die Rechnung zugeht, ist die Vergütung zur Zahlung fällig.

4. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist Simon Consultants berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.

5. Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus dem demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§ 4 Zeitpunkt der Leistungserbringung

1. Die vereinbarten Termine können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen von Simon Consultants, ihre Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang exakt zu dem von dem Auftraggeber gewünschten bzw. schriftlich mit ihm abgestimmten Termin zu bereitzustellen.

2. Die Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Simon Consultants rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

§ 6 Ausfallvergütung bei Rücktritt

Der Auftraggeber hat nach Auftragserteilung das Recht, ohne Begründung bis zu einem Zeitpunkt, der eine Woche vor dem vertraglich festgelegten Beginn der Leistungserbringung liegt, von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber die in der nachfolgenden Staffelung genannte Ausfallvergütung an Simon Consultants zu zahlen:

  • bis vier Wochen vor Beginn der Leistungserbringung: 50 % der vereinbarten Vergütung;
  • bis zwei Wochen vor Beginn der Leistungserbringung: 75 % der vereinbarten Vergütung;
  • bis eine Woche vor Beginn der Leistungserbringung: 100 % der vereinbarten Vergütung.

§ 7 Verschwiegenheitsklausel

Simon Consultants verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für ihre Erfüllungsgehilfen, gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus verpflichtet sich Simon Consultants, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und vor jeglicher Einsichtnahme Dritter zu schützen. Von dem Auftraggeber übergebene Unterlagen, Dokumente, etc. werden nur nach schriftlicher Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesendet.

§ 8 Haftung

1.Simon Consultants haftet nicht für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Stromausfälle, Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postwegs) entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.

2.Simon Consultants haftet nicht für jegliche Schäden an Hard- und Software des Auftraggebers, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.

3.Simon Consultants wird alle ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet MikeMax nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.

4. Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber selbst oder Dritte die überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben, besteht nicht.

5. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.

6. Die Haftung ist stets auf die Höhe der Vergütung des betreffenden Auftrags begrenzt. Eine Haftung, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basiert, übernimmt Simon Consultants nicht.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.

§ 10 Anwendbares Recht

Alle unter Geltung dieser Bedingungen geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980).

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Sitz von Simon Consultants in Bad Wiessee, Deutschland

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist das für den Sitz von Simon Consultants in Straßlach-Dingharting örtlich zuständige Gericht, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 12 Datenschutz

1.Simon Consultants und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertrages zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Beide verpflichten sich gegenseitig, dem Datenschutzbeauftragten der jeweils anderen Vertragspartei auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen.

2. Sämtliche persönliche Angaben des Auftraggebers sind freiwillig. Mit Nennung von Telefon- und/oder Telefaxnummer und E-Mail-Adresse erteilt der Auftraggeber jedoch seine Einwilligung, dass ihn Simon Consultants auch auf diesem Wege über ihr Beratungsangebot informieren darf. Sämtliche persönlichen Daten des Auftraggebers dürfen von Simon Consultants für Marketingzwecke genutzt werden, um interne Marktforschung zu betreiben und den Auftraggeber über Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Sollte der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden sein, muss er schriftlich widersprechen.