Allgemeine Vertragsbedingungen der
Simon Executive Consultants GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich
für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. werden
von dem Auftraggebern automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende
Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt,
es sei denn, die Simon Executive Consultants GmbH (nachfolgend SEC genannt)
hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn SEC in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen
abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos
ausführt.
§ 2 Auftragserteilung, Leistung
- Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag bzw. der schriftliche Vertrag zwischen SEC und dem Auftraggeber, in dem der Umfang der geschuldeten Leistung und die Vergütung festgehalten werden.
- Der Auftraggeber kann Aufträge telefonisch, postalisch, per Telefax oder per E-Mail erteilen. Der Auftraggeber erhält nach Auftragseingang eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen, so dass ein Beratungsvertrag als zustande gekommen gilt. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Termin, zu dem die von SEC geschuldete Leistung erbracht werden soll.
- Im Einzelfall behält sich SEC vor, externe Berater hinzuzuziehen. Der Beratungsvertrag besteht in diesen Fällen jedoch weiterhin zwischen SEC und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen
werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und in Form einer
Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehungen zwischen SEC
und dem Auftraggeber.
§ 3 Vergütung
- Bei allen von SEC genannten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % gesondert ausgewiesen.
- Der Zahlungsanspruch entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von SEC erbracht wurde. Alle Leistungen von SEC, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
- Sobald dem Auftraggeber die Rechnung zugeht, ist die Vergütung zur Zahlung fällig.
- Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist SEC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
- Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen
ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig
festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen
ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus dem demselben
Vertragsverhältnis
beschränkt.
§ 4 Zeitpunkt der Leistungserbringung
- Die vereinbarten Termine können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen von SEC, ihre Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang exakt zu dem von dem Auftraggeber gewünschten bzw. schriftlich mit ihm abgestimmten Termin zu bereitzustellen.
- Die Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins berechtigt den
Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden
Rechte, wenn er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt SEC rechtzeitig alle für die Durchführung
des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien
zur Verfügung.
§ 6 Ausfallvergütung bei Rücktritt
Der Auftraggeber hat nach Auftragserteilung das Recht, ohne Begründung bis zu einem Zeitpunkt, der eine Woche vor dem vertraglich festgelegten Beginn der Leistungserbringung liegt, von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber die in der nachfolgenden Staffelung genannte Ausfallvergütung an SEC zu zahlen:
- bis vier Wochen vor Beginn der Leistungserbringung: 50 % der vereinbarten Vergütung;
- bis zwei Wochen vor Beginn der Leistungserbringung: 75 % der vereinbarten Vergütung;
- bis eine Woche vor Beginn der Leistungserbringung: 100 % der vereinbarten Vergütung.
§ 7 Verschwiegenheitsklausel
SEC verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Beratungstätigkeit
bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten
Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur
Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für ihre Erfüllungsgehilfen,
gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort und kann nur durch den
Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus
verpflichtet sich SEC, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen
Unterlagen sorgfältig zu verwahren und vor jeglicher Einsichtnahme
Dritter zu schützen. Von dem Auftraggeber übergebene Unterlagen,
Dokumente, etc. werden nur nach schriftlicher Aufforderung an den Auftraggeber
zurückgesendet.
§ 8 Haftung
- SEC haftet nicht für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Stromausfälle, Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postwegs) entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
- SEC haftet nicht für jegliche Schäden an Hard- und Software des Auftraggebers, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
- SEC wird alle ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet SEC nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.
- Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber selbst oder Dritte die überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben, besteht nicht.
- Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.
- Die Haftung ist stets auf die Höhe der Vergütung des
betreffenden Auftrags begrenzt. Eine Haftung, die auf der Verletzung
eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basiert, übernimmt
SEC nicht.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder
eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrags unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet,
an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam
erzielt wird.
§ 10 Anwendbares Recht
Alle unter Geltung dieser Bedingungen geschlossenen Verträge
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des
UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International
Sale of Goods vom 11.04.1980).
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz von SEC in Irschenberg.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist das für den Sitz von SEC in Irschenberg örtlich zuständige Gericht, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 12 Datenschutz
- SEC und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertrages zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Beide verpflichten sich gegenseitig, dem Datenschutzbeauftragten der jeweils anderen Vertragspartei auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen.
- Sämtliche persönliche Angaben des Auftraggebers sind freiwillig. Mit Nennung von Telefon- und/oder Telefaxnummer und E-Mail-Adresse erteilt der Auftraggeber jedoch seine Einwilligung, dass ihn SEC auch auf diesem Wege über ihr Beratungsangebot informieren darf. Sämtliche persönlichen Daten des Auftraggebers dürfen von SEC für Marketingzwecke genutzt werden, um interne Marktforschung zu betreiben und den Auftraggeber über Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Sollte der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden sein, muss er schriftlich widersprechen.

